Ausschüsse
Bezirksausschuss
Der Bezirksausschuss ist in allen Angelegenheiten zuständig, soweit nicht durch Rechtsvorschrift oder in dieser Geschäftsordnung die Zuständigkeit des Bezirkstages, des Bezirkstagspräsidenten bzw. der Bezirkstagspräsidentin oder eines anderen Ausschusses begründet wird.
Zusätzlich ist der Bezirksausschuss vorberatend zuständig für diverse Angelegenheiten der Bezirkstagsarbeit.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist vorberatend zuständig für
1. die Angelegenheiten der örtlichen Rechnungsprüfung,
2. die Beratung über die Erledigung der Berichte über die örtlichen und überörtlichen Rechnungs- und Kassenprüfungen.
(2) Der Rechnungsprüfungsausschuss ist prüfend und feststellend zuständig für
1. die örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Bezirks und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, Krankenhäuser und Bezirksgüter (Art. 85 Abs. 1 BezO) sowie von Unternehmen in Privatrechtsform und Kommunalunternehmen, soweit ihm im Gesellschaftsvertrag oder in der Unternehmenssatzung entsprechende Prüfungsrechte eingeräumt wurden.
2. die Prüfung von Verfahren der automatisierten Datenverarbeitung (§ 6 der Kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung vom 3. November 1981 (BayRS 2023-2-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. Mai 1987 (GVBl S. 195)),
3. die Erteilung besonderer Prüfungsaufträge an das Rechnungsprüfungsamt.
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ist vorberatend zuständig für
1. die Angelegenheiten des Sozialhilfe- und Kriegsopferfürsorgerechts, des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), für die abschließend der Bezirkstag oder ein anderer Ausschuss des Bezirks zuständig ist,
2. das Konzept des Bezirks Oberbayern zur Versorgung der Bevölkerung mit klinischen Angeboten der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie und Kinder- und Jugendpsychiatrie.
(2) Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ist nach Maßgabe des Haushalts beschließend zuständig für
1. die grundsätzlichen Angelegenheiten der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge, des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG),
2. die Bewilligung von Zuwendungen und Zuschüssen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Träger von Einrichtungen und Diensten,
3. den Erlass von Richtlinien im Sinne des Art. 84 Abs. 4 AGSG.
Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie
Der Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie ist, soweit nicht der Werkausschuss eines Eigenbetriebs zuständig ist,
1. vorberatend zuständig für den Umwelt- und Naturschutz sowie die Abfallwirtschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Zusammenhang mit den Aufgaben oder Einrichtungen und sonstigen Sachaufgaben des Bezirks besteht,
2. nach Maßgabe des Haushalts beschließend zuständig für
a) Genehmigung der eingabefähigen Entwurfsplanung bei Bauvorhaben soweit nicht der Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin gemäß § 18 zuständig ist,
b) die Vergabe von Planungsleistungen sowie für sämtliche Leistungen, die in Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen, soweit nicht der Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin gemäß § 18 oder die Regierung nach Art. 35 b BezO zuständig ist,
c) den Erlass von Verfahrensregelungen im Bereich der Bauwirtschaft,
d) die Bewilligung von Zuschüssen nach Maßgabe des Haushalts.
(2) 1Dem Ausschuss für Bau, Umwelt und Energie wird die Arbeitsgruppe „BAU“ als vorberatendes Gremium zur Seite gestellt. 2Die Arbeitsgruppe besteht aus dem Bezirkstagspräsidenten bzw. der Bezirkstagspräsidentin und je einem Mitglied der im Ausschuss vertretenen Parteien, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften. 3Den Vorsitz führt der Bezirkstagspräsident bzw. die Bezirkstagspräsidentin. 4Für jedes Mitglied der Arbeitsgruppe ist ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin namentlich zu bestellen.
Arbeitsgruppe Bau
Beschreibung folgt
Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen
Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen ist vorberatend zuständig für
1. die grundsätzlichen Angelegenheiten der Kultur, insbesondere der Heimat-, Denkmal- und Volksmusikpflege einschließlich der Kulturtage, der Kulturpreise, der Museen, des Schul- und Sportwesens des Bezirks, sowie in Fragen der Jugendpflege,
2. eingabefähige Entwurfsplanungen bei Bauvorhaben im Schul-, Museums- und Kulturbereich.
(2) Der Ausschuss für Kultur, Schulen und Museen ist nach Maßgabe des Haushalts beschließend zuständig für
1. alle Kultur-, Museums- und Schulangelegenheiten, für die keine anderen Bezirksorgane zuständig sind,
2. Feststellung der Bedarfssituation und Genehmigung von Raum- und Funktionsprogrammen bei Bauvorhaben im Schul-, Museums- und Kulturbereich,
3. die Bewilligung von Zuschüssen,
4. den Erlass von Verfahrensregelungen für Kultur-, Museums- und Schulangelegenheiten.
Vertreter des Bezirks Oberbayern im Bayerischen Bezirketag, Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das oberste Organ des Bayerischen Bezirketags und bestimmt die kommunalpolitischen Leitlinien für die Tätigkeit des Bayerischen Bezirketags.
Dieses Gremium besteht aus 71 Bezirkstagsmitgliedern aller bayerischen Bezirke, einschließlich der sieben Bezirkstagspräsidentinnen bzw. Bezirkstagspräsidenten.
Hauptausschuss im Bayerischen Bezirketag
Der Hauptausschuss besteht aus 29 Bezirkstagsmitgliedern und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm von der Vollversammlung oder dem Präsidium zugewiesen werden.
Kommission zur Vorberatung von Vorschlägen für die Verleihung der Bezirksmedaille
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Kommission Bezirkliche Kinder- und Jugendarbeit
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Gremium zur Gesundheitlichen-, Sozial- und Versorgungsplanung Oberbayern
Das Gremium zur Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung Oberbayern ist ein unterstützendes Forum der Beratung und Diskussion mit und zwischen den verschiedenen Kostenträgern, den kommunalen Spitzenverbänden, den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege bzw. der privaten Leistungserbringer, dem Angehörigenverband der psychisch Kranken, sowie der Dachorganisation der Selbsthilfevereine in Oberbayern. Es soll als fachliches Beratungsgremium die Entscheidungsgrundlagen für die beteiligten Institutionen und Organisationen erarbeiten, bei der Umsetzung der Gesamtversorgungsplanung beraten und die konkreten Projekte verschiedener Kostenträger mit der Gesundheits-, Sozial- und Versorgungsplanung abstimmen.
Vertreter des Bezirks Oberbayern im Verwaltungsrat der Kliniken des Bezirks Oberbayern
Seit Anfang 2007 arbeiten die psychatrischen Kliniken des Bezirks Oberbayern unter dem Dach eines Kommunalunternehmens – kbo – zusammen.
Weitere Informationen unter: www.kbo.de
Vertreter des Bezirks Oberbayern in Gremien des Klinikums Ingolstadt
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Vertreter des Bezirks Oberbayern im Aufsichtsrat der Oberbayerischen Heimstätte und der Baugesellschaft München-Land
Beschreibung folgt